Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28573
BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15 (https://dejure.org/2015,28573)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2015 - 1 B 42.15 (https://dejure.org/2015,28573)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2015 - 1 B 42.15 (https://dejure.org/2015,28573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,28573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris und vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15
    Soweit die Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts für den Bereich des Verfahrensrechts wegen der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes eine einschränkende Konkretisierung erfahren können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - 4 CN 12.97 - BVerwGE 106, 237 ), ist ein solcher Ausnahmefall hier nicht gegeben, da es nicht um eine unter der alten Rechtslage abschließend entstandene Prozesslage geht.
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 14).
  • BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris und vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzgl. Sicherung des Lebensunterhalts

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris und vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 8 ZB 18.32888

    Erfolgloser auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützter

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.568

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht